Satzung

1. Der Name der Gesellschaft lautet Deutsche Gesellschaft für Kognitive Linguistik (abgekürzt DGKL) / German Cognitive Linguistics Association (abgekürzt GCLA). Die DGKL/GCLA ist der International Cognitive Linguistics Association (ICLA) affiliiert. Ihr Zweck ist es, die Kognitive Linguistik auf nationaler sowie auf internationaler Ebene zu fördern. Zu den Zielen und Aufgaben gehören u. a. die Unterstützung von fachlichen Kontakten, die Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern, die Entwicklung von Forschungsprojekten, Lehrplänen, Studiengängen und internationalen Graduierten- und Promotionsprogrammen in der Kognitiven Linguistik sowie die Ausrichtung von Tagungen und Workshops. Die Gesellschaft errichtet und unterhält eine Internetseite, auf der unter anderem über ihre Ziele und laufenden Aktivitäten informiert wird.

2. Mitglied der Gesellschaft kann werden, wer ihre Ziele unterstützt. Bewerbungen auf Mitgliedschaft in der DGKL/GCLA sind an den Präsidenten/die Präsidentin der Gesellschaft zu richten und werden vom Vorstand der Gesellschaft genehmigt.

3. Die Mitgliedschaft ist bis auf Weiteres kostenfrei; über eine eventuelle Einführung von Mitgliedsbeiträgen sowie andere Satzungsänderungen befindet die Mitgliederversammlung der Gesellschaft mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

4. Die DGKL/GCLA hält in regelmäßigen Abständen Tagungen ab. Zeit und Ort der Tagung werden auf Empfehlung des Vorstands der Gesellschaft von der Mitgliederversammlung beschlossen. Im Regelfall findet die Tagung alle zwei Jahre statt, vorzugsweise im Wechsel mit dem Kongress der ICLA.

5. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen anwesenden Mitgliedern der Gesellschaft. Zeit und Ort der Mitgliederversammlung werden rechtzeitig angekündigt. Die Mitgliederversammlung findet während der regulären DGKL/GCLA-Tagung statt.

6. Der Vorstand der DGKL/GCLA besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin der Gesellschaft und sieben weiteren Mitgliedern, die den Präsidenten/die Präsidentin unterstützen und beraten. Eines der Vorstandsmitglieder ist der/die Generalsekretär/in, der/die gleichzeitig die Funktion der/des Beauftragten für Mitgliederbetreuung/Öffentlichkeitsarbeit/Website-Betreuer/in innehat. Die Zusammensetzung des Vorstands sollte möglichst breit gefächert sein hinsichtlich der kognitiv-linguistischen Arbeitsbereiche, der analysierten Sprachen und der vertretenen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

7. Fünf Vorstandsmitglieder (einschließlich des/der Präsidenten/in) werden für eine zweijährige Amtsperiode mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl in unmittelbarer Folge ist einmal möglich, abgesehen von dem/der Generalsekretär/in, für den/die diese Beschränkung nicht gilt. Nominierungen für diese Ämter können von jedem Mitglied schriftlich an den amtierenden Präsidenten/die amtierende Präsidentin gerichtet oder auf der Mitgliederversammlung selbst gemacht werden. Der Kandidat/die Kandidatin für das Amt des Präsidenten/der Präsidentin sollte eine unbefristete Stelle als Professor/Professorin inne haben. Vier Vorstandsmitglieder gehören dem Vorstand ex officio an: der/die zuletzt aus dem Amt ausgeschiedene Präsident/in der DGKL, der/die Organisator/in der folgenden DGKL-Tagung und der/die Organisator/in der unmittelbar vorangegangenen DGKL-Tagung und die/der Herausgeber/in des Jahrbuchs (letztere/r in beratender Funktion ohne Stimmrecht).

8. Die Aufgaben des Präsidenten/der Präsidentin der Gesellschaft bestehen u. a. darin, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen, die Geschäfte der Gesellschaft zu führen und sie gegenüber Hochschulen, Forschungs- und Förderungseinrichtungen, Stiftungen sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.

9. Der Präsident/die Präsidentin berichtet auf der Mitgliederversammlung über die Tätigkeiten der Gesellschaft während seiner/ihrer Amtszeit.

10. Diese Satzung tritt nach ihrer Annahme durch eine Zweidrittelmehrheit der Teilnehmer/innen der Gründungsversammlung während der Tagung „Current Trends in Cognitive Linguistics – Aktuelle Entwicklungen in der Kognitiven Linguistik“ an der Universität Hamburg am 10. Dezember 2004 in Kraft.

11.  Die DGKL/GCLA gibt ein englischsprachiges Jahrbuch mit dem Titel „Yearbook of the German Cognitive Linguistics Association“ heraus. Die inhaltliche und organisatorische Verantwortung trägt ein/e vom Vorstand auf unbestimmte Zeit benannte/r Reihenherausgeber/in, die alle zwei Jahre vom Vorstand in ihrer Funktion bestätigt wird. Erfolgt diese Bestätigung nicht, führt er/sie die Funktion für einen Zeitraum von zwei Jahren weiter, innerhalb dessen ein/e Nachfolger/in benannt werden und eine geordnete Übergabe der Aufgaben erfolgen muss. Der Beirat des Jahrbuchs wird vom Vorstand auf Vorschlag der Mitgliederversammlung ernannt; die Mitglieder des Vorstands gehören dem Beirat ex officio an.

Hamburg, den 10.12.2004 (Änderungen: Leipzig, den 26.9.2008; Erlangen, den 30.09.2014; Essen, den 06.10.2016; Osnabrück, den 04.09.2024)